Haus- und Platzordnung
1. Allgemeines
Die Haus- und Platzordnung regelt das Miteinander auf dem Vereinsgelände und die Nutzung des Grundstückes und der Anlagen. Sie ist für jedes Mitglied und alle Besucher verbindlich. Grobe, mutwillige, wiederholte oder vereinsschädigende Verstöße gegen die Haus- und Platzordnung können zum Ausschluss von der Nutzung der Vereinseinrichtungen oder aus dem Verein führen.
Die Benutzung des Vereinsgeländes des BASC e.V. ist nur Mitgliedern und deren Familienangehörigen im Rahmen des Vereinszwecks gestattet. In Ausnahmefällen können Gäste mitgebracht werden. Eine Nutzung für private Feiern ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vorstands zulässig. Die Nutzung durch Mitglieder hat Vorrang.
Teilnehmer an der vom Verein angebotenen Ausbildung, die keine ordentliche Mitgliedschaft begründen wollen, gelten im Rahmen der Ausbildung als Mitglieder.
Die Benutzungsordnung für Clubgeräte (vgl. unten Ziffer Nr. 4) gilt ebenfalls für Mitglieder, deren Familienangehörige und deren Gäste.
1.1 Segelsaison
Die Segelsaison beginnt am 01. 04. und endet am 31. 10. des Jahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Boote und Zubehör, das nicht in den Spinden oder den zugewiesenen Regalfächern untergebracht werden kann, vom Gelände und aus dem Clubhaus entfernt sein. Der Vorstand behält sich vor, Boote und Zubehör, die nach diesem Termin noch auf dem Gelände oder im Clubhaus gelagert werden, auf Kosten der Eigner zu entfernen oder zu entsorgen.
1.2 Schlüssel
Jedes Vollmitglied erhält einen Schlüssel, der für folgende Schlösser passt:
Einfahrttor nördliche Grenze, Zugangstür westliche Grenze, Zugang Rückseite Clubhaus oben (Süden), Zugang Kellerraum, Zugang (Tür und Tor) zur SlipRampe und zum Steg (Südufer des Sees). Die Weitergabe des Schlüssels an Nicht-Mitglieder oder Vervielfältigung sind nicht gestattet; der Verlust muss unverzüglich dem Vorstand bzw. dem Platzwart gemeldet werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Schaden am Haus oder am Grundstück verursacht wurde.
1.3 Gäste
Gäste in Begleitung unserer Mitglieder sind immer willkommen. Wenn es Gästen im BASC e.V. aber so gut gefällt, dass daraus Dauerbesucher werden, wird empfohlen, dass sie einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
1.4. Platzwart, Vorstandschaft
Den Anweisungen der Vorstandschaft und des Platzwartes ist Folge zu leisten.
1.5. Tiere
Sofern ein Mitglied seinen Hund auf das Vereinsgelände mitbringen möchte, ist das Tier dauernd an der Leine zu halten.
Das Mitbringen von Hunden durch Gäste ist nicht gestattet.
2. Hausordnung
2.1. Zugang zu den Anlagen
Jedes Mitglied hat jederzeit freien Zugang zu den Anlagen und Einrichtungen des BASC e.V., ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere betrifft dies Einschränkungen im Rahmen von Gemeinschaftsarbeiten, Instandsetzungsmaßnahmen oder sonstigen Arbeiten auf dem Gelände und an oder in den Anlagen, die eine Nutzung vorübergehend nicht erlauben. Soweit eine uneingeschränkte Nutzung nicht möglich ist, wird dies auf der HP des BASC e.V. (www.bamberger-segelclub.de) und in sonstiger geeigneter Weise bekannt gemacht.
2.2. Rücksichtnahme
Jede Nutzung durch ein Mitglied steht unter dem Vorbehalt, dass die Rechte anderer Mitglieder dadurch nicht mehr als notwendig eingeschränkt werden.
Das Rauchen in den Gebäuden ist nicht erlaubt. Im Übrigen sind Aschenbecher zu benutzen, Kippen, Stumpen, Asche sind vom Verursacher mitzunehmen. Sie haben weder auf dem Vereinsgelände noch auf den angrenzenden öffentlichen Flächen oder gar im Wasser etwas zu suchen.
2.3. Sicherheit
Das private Lagern von feuergefährlichen Stoffen, brennbaren Flüssigkeiten, Verbrennungsmotoren und anderen Gegenständen ist weder im Clubhaus noch in der Windenhütte gestattet.
Jedes Mitglied ist angehalten, darauf zu achten, dass beim Verlassen des Clubhauses das Licht gelöscht und alle Zugänge zum Haus und zum Gelände abgesperrt werden.
3. Platzordnung
3.1. Parken
Das Befahren des Clubgeländes mit Kraftfahrzeugen ist nur zum An- und Abtransport von Booten, für Versorgungsfahrten und Rettungseinsätze gestattet, das Parken von Kraftfahrzeugen dagegen nicht.
Parkplätze stehen unmittelbar neben dem Clubgelände zur Verfügung. Reichen diese nicht aus, müssen Kfz auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
Fahrräder und Motorräder sind so abzustellen, dass Zugänge und Wege nicht versperrt werden.
3.2. Abstellen der Boote und Trailer
Boote und Slipwagen werden auf dem zugewiesenen Liegeplatz laut dem ausgehängten Belegungsplan abgestellt. Die Liegeplätze sind nicht an Dritte übertragbar und von anderen Gegenständen freizuhalten. Bei einem geplanten Bootswechsel ist vorher Rücksprache mit dem Vorstand, der insoweit vom Platzwart vertreten wird, zu nehmen.
Die Trailer und Slipwagen sollen mit dem Namen des Bootes oder des Eigners versehen werden. Nur so können Irrtümer bei der Nutzung ausgeschlossen werden. Voraussetzung für das Lagern von Booten, Trailern und Slipwagen ist eine gültige schriftliche Nutzungsvereinbarung zwischen dem BASC e.V. und dem betreffenden Mitglied.
3.3. Sicherheit im Stegbereich
Der Bereich vor der SlipRampe und rund um den Steg darf wegen der Unfallgefahr nicht als Badeplatz genutzt werden. Aus dem gleichen Grunde dürfen Slipwagen auf keinen Fall im Wasser zurückgelassen werden. Sie werden entweder so am Ufer abgestellt, dass andere Nutzer nicht behindert werden oder auf den zugewiesenen Liegeplatz zurückgebracht. Es muss sichergestellt sein, dass bei plötzlich aufkommendem Sturm alle Boote rechtzeitig und unbeschädigt an Land gebracht werden können.
3.4. Benutzung der elektrischen Winde
Die Winde darf nur von volljährigen und eingewiesenen Mitgliedern bedient werden. Die Festlegungen der Einweisung sind zu beachten. Unbeteiligte müssen während des Slippens den Bereich der Winde und des Schleppseiles aus Sicherheitsgründen verlassen.
3.5. Zelten, Wohnwagen, Grillen
Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen auf dem Vereinsgelände ist nicht gestattet. Hierfür ist gegebenenfalls der westlich des Vereinsgeländes gelegene Campingplatz zu nutzen. Ausnahmen bei Veranstaltungen werden im Einzelfall vom Vorstand bestimmt.
Abfälle und Flaschen sind wieder mitzunehmen, eine Müllabfuhr findet nicht statt.
3.6. Liegeplätze
Alle Liegeplätze für Boote werden jährlich neu zugeteilt. Ein Recht auf Zuweisung eines bestimmten Liegeplatzes gibt es nicht. Die Bekanntgabe der Zuweisung erfolgt durch Aushang auf dem Vereinsgelände.
Sämtliche Boote, ob an Land oder während des Gebrauchs zu Wasser, liegen auf eigene Gefahr. Der BASC e.V. haftet weder für Diebstahl noch für Beschädigungen an den Booten. Sämtliche Boote die auf dem BASC-Gelände lagern oder genutzt werden, müssen haftpflichtversichert sein. Auf Verlangen ist ein Nachweis vorzulegen.
Vom 01.11. jedes Jahres bis 31.03. des Folgejahres dürfen auf dem Vereinsgelände keine Boote lagern. Dies gilt nicht für Vereinsboote.
4. Nutzungsordnung für Vereinsboote, -geräte und -werkzeug
Das Betreten und Benutzen von Vereinsanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
Jedes Mitglied und dessen Gäste haben die Vereinsanlagen pfleglich zu behandeln. Sollten sich Gäste auf dem Gelände aufhalten, muss das Vereinsmitglied am Platz anwesend sein.
Jeder hat den Platz sauber und alle Clubanlagen verschlossen zu verlassen.
Das Benutzen von Gerät (Spaten, Rechen usw.) und Werkzeug, das der Verein für die Nutzung durch seine Mitglieder zur Verfügung stellt, erfolgt ebenfalls in eigener Verantwortung des Mitglieds.
Geschirr und Gläser sind direkt nach Gebrauch zu reinigen und in den dafür vorgesehenen Schränken zu verstauen. Die Kaffeemaschine ist nach Gebrauch auszuschalten und zu reinigen. Tische und Aufenthaltsraum sind ebenfalls zu säubern.
4.1. Vereinsboote
Das Benutzen von vereinseigenen Booten erfolgt auf eigene Gefahr. Die vereinseigenen Boote sind von Seiten des BASC e.V. haftpflichtversichert.
Vereinsboote müssen pfleglich behandelt werden. Vor jeder Fahrt ist ein Eintrag im Logbuch zu machen mit: Name des Benutzers, Zustand des Boots und Abfahrtszeit.
Nach Abschluss der Fahrt ist das Boot wieder aufzuräumen und abzuschließen, der Zeitpunkt der Rückkehr und etwaige Schäden am Boot ins Logbuch einzutragen.
Die Logbücher werden im Aufenthaltsraum des Vereinsheims aufbewahrt.
Unterlassungen des Eintrags haben eine Abmahnung zur Folge und können im Wiederholungsfalle zum Nutzungsausschluss führen.
Defekte an Booten und sonstigen Anlagen sind zusätzlich zum Eintrag im Logbuch sofort dem Platzwart oder der Vorstandschaft zu melden. Auf die Liste der Ansprechpartner am schwarzen Brett im Aufenthaltsraum und neben dem Kellerzugang wird hingewiesen.
Haftungsauschluss
Der Verein, sein Vorstand und seine Erfüllungsgehilfen haften gegenüber den Mitgliedern nicht für Schäden aus einem fahrlässigen Verhalten. Dies gilt insbesondere für Schäden, die bei der Ausübung der Mitgliedsrechte oder im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Vorstandes und seiner Erfüllungsgehilfen bzw. durch Unfälle oder Diebstähle entstehen. Jedem Mitglied wird deshalb der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 500.000 empfohlen sowie einer Versicherung seines Bootes und seines Trailers gegen Schäden beim Slippen, bei der Windenbenutzung, beim Transport und Aufriggen sowie gegen Schäden beim Benutzen des Stegs und des Geländes sowie durch Diebstahl, Sturm und Feuer.
Der Vorstand
Sand am Main, 01. März 2015